Ein verlässliches ambulantes Netzwerk im Rahmen der KSVPsych-Richtlinie erleichtert Ihr Entlassmanagement, stärkt Ihre Rolle in der regionalen Versorgung und entlastet Ihre Prozesse und Mitarbeitenden.
Warum sich die KSVPsych-Richtlinie für Ihre Klinik lohnt
Patienten früher und sicherer in die ambulante Versorgung entlassen
Die KSVPsych-Richtlinie ermöglicht ambulante Netze, in die Patienten früher und sicherer entlassen werden können.
Ihr Entlassmanagement lässt sich über die Richtlinie deutlich einfacher organisieren. Sie müssen nicht mühsam nach freien Facharztpraxen, Therapeuten oder Pflegediensten suchen. Übergeben Sie Patienten direkt in ein bereits funktionierendes Netzwerk:
verbindliche Absprachen und feste Kommunikationswege
gemeinsame Fallkonferenzen und standardisierte Behandlungspläne
keine Therapieinformationen gehen an der Sektorengrenze verloren
Was Ihre Klinik gewinnt
Stärkung Ihrer Klinikrolle
In einem Netzverbund spielt die Klinik eine unverzichtbare Rolle, die die Qualität der Versorgung sichert. Die Zusammenarbeit mit niedergelassenen Fachärzten, Therapeuten und weiteren Leistungserbringern erfolgt langfristig und auf Augenhöhe. Das verbessert Ihren Ruf bei den Zuweisern, und Sie gestalten die Strukturen mit.
Mehr Sichtbarkeit für Ihr Angebot
Ihre Leistungen und Kapazitäten werden im Netzverbund sichtbar und können zum Beispiel über die digitale Therapieplatzbörse gezielt in die Versorgung eingebunden werden.
Höhere Arbeitszufriedenheit
Für das Klinikpersonal ist es sehr entlastend zu wissen, dass chronisch und schwer erkrankte Patienten nach dem Klinikaufenthalt ambulant nicht „ins Leere fallen“, sondern lückenlos weiterbetreut werden.
Ihre Institutsambulanz wird gestärkt, nicht ersetzt
Die Versorgung im Netzverbund steht nicht in Konkurrenz zur Behandlung in psychiatrischen Institutsambulanzen. Im Gegenteil: Da die PIA als vollwertiger Netzwerkpartner agiert, sichert dies eine kontinuierliche Auslastung und stärkt die Daseinsberechtigung der Ambulanz.
In nur drei Schritten entlassen Sie Ihre Patienten in einen verbindlichen, ambulanten Netzverbund
Schritt 1
Beitreten
Sie treten Ihrem regionalen Netzverbund als Kooperationspartner bei: ganz simpel mittels einseitiger Erklärung.
Schritt 2
Bedarf erkennen
Sie identifizieren den Versorgungsbedarf bei einem Patienten.
Schritt 3
Einleiten
Sie leiten den Patienten ohne großen Mehraufwand ein: einfach telefonisch oder in der digitalen Plattform.
Ihr Servicedienstleister
Wir kümmern uns um den Rest.
IVP ist der Servicedienstleister des Netzverbunds. Wir managen das komplette Netzwerk: Akquise, Prozesse und Zusammenarbeit. Wir entlasten Sie, ohne dass Ihnen zusätzliche Kosten entstehen.
über 50.000 Patienten in der ambulanten Komplexversorgung
Stand: Juni 2026
Gibt es in Ihrer Region schon einen Netzverbund?
Unsere Karte zeigt die Netzverbünde, die IVP begleitet, mit allen teilnehmenden Kliniken, Praxen und sozialpsychiatrischen Leistungserbringern. Bei jedem Standort sehen Sie, wer von IVP Ihr Ansprechpartner ist.
Kliniken treten ihrem regionalen Netzverbund als Kooperationspartner bei, ganz simpel mittels einseitiger Erklärung. Alle weiteren Schritte begleiten wir für Sie.
Die KSVPsych-Richtlinie richtet sich an schwer psychisch erkrankte Menschen mit einem komplexen psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf. Mehr dazu unter Hintergrund KSVPsych.
IVP baut in ganz Deutschland weitere Netzverbünde auf. Sprechen Sie uns an: Gern informieren wir Sie über die Möglichkeiten in Ihrer Region. Mehr unter Netzverbund gründen.
Kontakt
Nutzen Sie die Vorteile der KSVPsych-Richtlinie unkompliziert mit IVP
Kontakt aufnehmen ⇨ Teil Ihres regionalen Netzverbunds werden ⇨ Passende Patienten einsteuern
Rufen Sie uns an unter 040 / 22 63 06 776 oder schreiben Sie an ksvpsych@ivpnetworks.de. Oder senden Sie uns Ihre Anfrage direkt über das Formular. Wir stellen den Kontakt zum Netzwerkmanager Ihrer Region her.