Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) gemäß § 92 Absatz 6b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) beschlossene KSV-Richtlinie regelt die Anforderungen an die Ausgestaltung einer berufsgruppenübergreifenden, koordinierten und strukturierten Versorgung insbesondere für schwer psychisch erkrankte Versicherte mit einem komplexen psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf.
Sie umfasst auch Regelungen zur Erleichterung des Übergangs zwischen der stationären und der ambulanten Versorgung. Ziel der Versorgung nach der Richtlinie ist eine Verbesserung der Versorgung insbesondere von schwer psychisch erkrankten Patientinnen und Patienten mit komplexem psychiatrischen, psychosomatischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf. Die Versorgung im Rahmen der KSVPsych-Richtlinie soll bei schwer psychisch erkrankten Patientinnen und Patienten mit langfristigem Behandlungsbedarf die patientenindividuell notwendige Koordinierung der Versorgungsangebote gewährleisten. Sie soll hierbei eine bedarfsgerechte Behandlung sicherstellen und eine gezielte Überleitung in die Versorgung außerhalb dieser Richtlinie ermöglichen.
KSVPsych bietet Ihnen damit neue Gestaltungsmöglichkeiten in der Regelversorgung: Mit der Gründung eines Netzverbundes schließen sich verschiedene Behandler zusammen: Ärzt:innen, Psychotherapeut:innen, stationäre Einrichtungen und andere Gesundheitsberufe.
Kernelemente der Versorgung
Arbeit in einem regionalen Netzverbund Innerhalb einer Region schließen sich mind. zehn Ärzt:innen unterschiedlicher Fachrichtungen und Psychotherapeut:innen zu einem sogenannten Netzverbund zusammen. Dieser Verbund schließt Kooperationsverträge mit weiteren Leistungserbringer:innen wie ambulanten psychiatrischen Fachdiensten, Krankenhäusern und weiteren Behandlern wie z.B. Ergo- oder Soziotherapeut:innen.
Schneller Zugang zur Versorgung Die KSVPsych-RL sieht vor, dass Patient:innen innerhalb von sieben Werktagen einen ersten Termin im Netzverbund erhalten. Auch die anschließende Differentialdiagnostik muss innerhalb von weiteren sieben Werktagen erfolgen.
Gesamtbehandlungsplan Jede Patientin und jeder Patient erhält einen Behandlungsplan, der Ziele und Maßnahmen festlegt. Mindestens zweimal pro Quartal wird in (virtuellen) Fallkonferenzen der Stand der Behandlungsziele überprüft und der Behandlungsplan ggf. angepasst.
Bezugsarztsystem / Bezugstherapeutensystem Alle Patient:innen erhalten eine:n feste:n Ansprechaprtner:in aus dem Netzverbund. Diese:r steuert die Versorgung, erstellt den Behandlungsplan und koordiniert die Behandlungsschritte.
Koordination der Behandlung Die Bezugsärzt:innen / -therapeut:innen delegieren die Koordination der Behandlung an eine Person. Diese koordiniert dann die Behandlung, d.h. vereinbaren Termine, kümmert sich um die Termintreue, steuert die Kommunikation im Behandlungsteam, macht ggf. Hausbesuche etc. Alle nichtärztlichen Koordinationsaufgaben können dabei von qualifizierten Fachkräften oder von IVP ausgeführt werden.
Anforderungen an den Netzverbund
Mindestens zehn Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen aus einer Region
Mindestens vier Fachärzt:innen der Fachrichtungen „Psychiatrie und Psychotherapie“ und/oder „Psychosomatische Medizin und Psychotherapie“ und/oder „Nervenheilkunde“ oder „Neurologie und Psychiatrie“
Mindestens vier ärztliche oder psychologische Psychotherapeut:innen
Alle Netzverbundmitglieder verfügen über eine kassenärztliche Zulassung
Der Verbund schließt Kooperationsverträge mit weiteren Leistungserbringer:innen in der Region:
mind. einer stationären psychiatrischen oder psychosomatischen Einrichtung
mind. einer Fachkraft für Ergotherapie, Soziotherapie oder Pflegefachperson
Die Netzverbundmitglieder schließen einen Vertrag und legen diesen ihrer Kassenärztlichen Vereinigung vor
Der Verbund gewährleistet eine 24/7-Versorgungsmöglichkeit in Krisenfällen
Die Mitglieder behandeln, dokumentieren und kommunizieren nach einheitlichen Standards
Eingangssprechstunde innerhalb 7 Werktagen
differenzialdiagnostische Abklärung innerhalb 7 Werktagen
berufsgruppenübergreifende Fallbesprechungen 2x pro Quartal
Netzverbundtreffen, Qualitätszirkel
Fortbildungen innerhalb des Netzverbundes
Der Verbund verfügt über eine sichere IT-Infrastruktur
Gesicherte elektronische Kommunikation innerhalb des Netzverbundes
Digital unterstützte regelbasierte Behandlungsprozesse
Zentrale Patientenakte im Netz mit Zugriff für alle involvierten Behandler
Schwer psychisch Erkrankte mit einem komplexen psychiatrischen, psychosomatischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf:
Diagnose im Bereich F10–F99 nach Kapitel V der ICD-10-GM
GAF-Wert max. 50
Die Patient:innen müssen mindestens 18 Jahre alt sein
IVP bietet Ihnen Unterstützung zur Umsetzung der KSVPsych-Richtlinie
Bereits 2017 begann IVP als Konsortialpartner der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein mit der Umsetzung des Innovationsfondsprojektes NPPV – Neurologisch-psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung, der Blaupause für die KSVPsych-Richtlinie. Strukturen und Prozesse wurden im großen Maßstab aufgebaut und dienten dem G-BA als Grundlage für die neue Versorgungsform: Über 14.000 Patient:innen konnten im Rahmen des Innofondsprojektes in der Region Nordrhein an über 430 Praxisstandorten von verbesserten Versorgungsmöglichkeiten profitieren.
Darüber hinaus entwickeln und setzen wir in zahlreichen Regionen Deutschlands besondere Versorgungsverträge (Selektivverträge) zur strukturierten, komplexen Behandlung von psychisch Erkrankten um.
IVP bietet Ihnen
Wir sind Ihr erfahrener Partner und setzen mit Ihnen und für Sie die KSVPsych-Richtlinie um:
Aufbau von Netzverbünden
Operatives Management von Netzverbünden
Vertragsmanagement
Nutzung unserer etablierten Kommunikationsplattform zur unkomplizierten sektorübergreifenden Kommunikation und einfachen Steuerung der Prozessanforderungen
IHRE VORTEILE
Bieten Sie eine bessere Versorgung in Netzwerken
Nutzen Sie die zusätzlichen, extrabudgetären Abrechnungsmöglichkeiten der neuen KSVPsych-Richtlinie
Durchbrechen Sie bestehende Grenzen zwischen Versorgungswelten, um mit gemeinsamer Netzwerkexpertise die Behandlungsqualität zu verbessern