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Die Neue KSVPsych-Richtlinie

Hintergrund­informationen

Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) gemäß § 92 Absatz 6b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) beschlossene KSV-Richtlinie regelt die Anforderungen an die Ausgestaltung einer berufsgruppenübergreifenden, koordinierten und strukturierten Versorgung insbesondere für schwer psychisch erkrankte Versicherte mit einem komplexen psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf.

Sie umfasst auch Regelungen zur Erleichterung des Übergangs zwischen der stationären und der ambulanten Versorgung. Ziel der Versorgung nach der Richtlinie ist eine Verbesserung der Versorgung insbesondere von schwer psychisch erkrankten Patientinnen und Patienten mit komplexem psychiatrischen, psychosomatischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf. Die Versorgung im Rahmen der KSVPsych-Richtlinie soll bei schwer psychisch erkrankten Patientinnen und Patienten mit langfristigem Behandlungsbedarf die patientenindividuell notwendige Koordinierung der Versorgungsangebote gewährleisten. Sie soll hierbei eine bedarfsgerechte Behandlung sicherstellen und eine gezielte Überleitung in die Versorgung außerhalb dieser Richtlinie ermöglichen.

KSVPsych bietet Ihnen damit neue Gestaltungsmöglichkeiten in der Regelversorgung: Mit der Gründung eines Netzverbundes schließen sich  verschiedene Behandler zusammen: Ärzt:innen, Psychotherapeut:innen, stationäre Einrichtungen und andere Gesundheitsberufe.

Kernelemente der Versorgung
  1. Arbeit in einem regionalen Netzverbund
    Innerhalb einer Region schließen sich mind. zehn Ärzt:innen unterschiedlicher Fachrichtungen und Psychotherapeut:innen zu einem sogenannten Netzverbund zusammen. Dieser Verbund schließt Kooperationsverträge mit weiteren Leistungserbringer:innen wie ambulanten psychiatrischen Fachdiensten, Krankenhäusern und weiteren Behandlern wie z.B. Ergo- oder Soziotherapeut:innen.
  2. Schneller Zugang zur Versorgung
    Die KSVPsych-RL sieht vor, dass Patient:innen innerhalb von sieben Werktagen einen ersten Termin im Netzverbund erhalten. Auch die anschließende Differentialdiagnostik muss innerhalb von weiteren sieben Werktagen erfolgen.
  3. Gesamtbehandlungsplan
    Jede Patientin und jeder Patient erhält einen Behandlungsplan, der Ziele und Maßnahmen festlegt. Mindestens zweimal pro Quartal wird in (virtuellen) Fallkonferenzen der Stand der Behandlungsziele überprüft und der Behandlungsplan ggf. angepasst.
  4. Bezugsarztsystem / Bezugstherapeutensystem
    Alle Patient:innen erhalten eine:n feste:n Ansprechaprtner:in aus dem Netzverbund. Diese:r steuert die Versorgung, erstellt den Behandlungsplan und koordiniert die Behandlungsschritte.
  5. Koordination der Behandlung
    Die Bezugsärzt:innen / -therapeut:innen delegieren die Koordination der Behandlung an eine Person. Diese koordiniert dann die Behandlung, d.h. vereinbaren Termine, kümmert sich um die Termintreue, steuert die Kommunikation im Behandlungsteam, macht ggf. Hausbesuche etc. Alle nichtärztlichen Koordinationsaufgaben können dabei von qualifizierten Fachkräften oder von IVP ausgeführt werden.
Anforderungen an den Netzverbund
  • Mindestens zehn Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen aus einer Region
    • Mindestens vier Fachärzt:innen der Fachrichtungen „Psychiatrie und Psychotherapie“ und/oder „Psychosomatische Medizin und Psychotherapie“ und/oder „Nervenheilkunde“ oder „Neurologie und Psychiatrie“
    • Mindestens vier ärztliche oder psychologische Psychotherapeut:innen
  • Alle Netzverbundmitglieder verfügen über eine kassenärztliche Zulassung
  • Der Verbund schließt Kooperationsverträge mit weiteren Leistungserbringer:innen in der Region:
    • mind. einer stationären psychiatrischen oder psychosomatischen Einrichtung
    • mind. einer Fachkraft für Ergotherapie, Soziotherapie oder Pflegefachperson
  • Die Netzverbundmitglieder schließen einen Vertrag und legen diesen ihrer Kassenärztlichen Vereinigung vor
  • Der Verbund gewährleistet eine 24/7-Versorgungsmöglichkeit in Krisenfällen
  • Die Mitglieder behandeln, dokumentieren und kommunizieren nach einheitlichen Standards
    • Eingangssprechstunde innerhalb 7 Werktagen
    • differenzialdiagnostische Abklärung innerhalb 7 Werktagen
    • berufsgruppenübergreifende Fallbesprechungen 2x pro Quartal
    • Netzverbundtreffen, Qualitätszirkel
    • Fortbildungen innerhalb des Netzverbundes
  • Der Verbund verfügt über eine sichere IT-Infrastruktur
    • Gesicherte elektronische Kommunikation innerhalb des Netzverbundes
    • Digital unterstützte regelbasierte Behandlungsprozesse
    • Zentrale Patientenakte im Netz mit Zugriff für alle involvierten Behandler
Extrabudgetäre Vergütung

Für die Abrechnungen der Leistungen im Rahmen der KSVPsych-Richtlinie  wurden mehrere Gebührenordnungspositionen (GOP) in den neuen Abschnitt 37.5 des EBM aufgenommen.
Eine genaue Auflistung der Vergütung finden Sie HIER in der Praxisinfo der KBV (pdf – Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung KBV)

Teilnahmevoraussetzungen Patient:innen
  • Schwer psychisch Erkrankte mit einem komplexen psychiatrischen, psychosomatischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf:
    • Diagnose im Bereich F10–F99 nach Kapitel V der ICD-10-GM
    • GAF-Wert max. 50
  • Die Patient:innen müssen mindestens 18 Jahre alt sein

IVP bietet Ihnen Unterstützung zur Umsetzung der KSVPsych-Richtlinie

Bereits 2017 begann IVP als Konsortialpartner der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein mit der Umsetzung des Innovationsfondsprojektes NPPV – Neurologisch-psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung, der Blaupause für die KSVPsych-Richtlinie. Strukturen und Prozesse wurden im großen Maßstab aufgebaut und dienten dem G-BA als Grundlage für die neue Versorgungsform:  Über 14.000 Patient:innen konnten im Rahmen des Innofondsprojektes in der Region Nordrhein an über 430 Praxisstandorten von verbesserten Versorgungsmöglichkeiten profitieren.

Darüber hinaus entwickeln und setzen wir in zahlreichen Regionen Deutschlands besondere Versorgungsverträge (Selektivverträge) zur strukturierten, komplexen Behandlung von psychisch Erkrankten um.

IVP bietet Ihnen

Wir sind Ihr erfahrener Partner und setzen mit Ihnen und für Sie die KSVPsych-Richtlinie um:

  • Aufbau von Netzverbünden
  • Operatives Management von Netzverbünden
  • Vertragsmanagement
  • Nutzung unserer etablierten Kommunikationsplattform zur unkomplizierten sektorübergreifenden Kommunikation und einfachen Steuerung der Prozessanforderungen

IHRE VORTEILE

  • Bieten Sie eine bessere Versorgung in Netzwerken
  • Nutzen Sie die zusätzlichen, extrabudgetären Abrechnungsmöglichkeiten der neuen KSVPsych-Richtlinie
  • Durchbrechen Sie bestehende Grenzen zwischen Versorgungswelten, um mit gemeinsamer Netzwerkexpertise die Behandlungsqualität zu verbessern
Netzwerkmanager René Engelmann. Für unsere Versorger und Netzwerkpartner.
Sie wünschen weitere Informationen?

René Engelmann, unser Leiter Netzwerkmanagement, freut sich schon auf Ihre Ideen und Fragen.

Schreiben Sie uns: rengelmann[at]ivpnetworks.de oder rufen Sie uns an: 040 / 22 63 06 776

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