Einen KSVPsych-Netzverbund gründen
Wir machen es einfach zusammen: IVP begleitet Ihr Gründungsteam von der ersten Idee bis zur Genehmigung durch die Kassenärztliche Vereinigung.
Das übernimmt IVP bei der Gründung
Wir sind die Experten für die Umsetzung der KSVPsych-Richtlinie und bieten Ihnen alle notwendige Unterstützung bei der Gründung eines Netzverbunds:
- Akquise und Direktansprache von Netzverbund- und Kooperationspartnern
- Übernahme des kompletten Antrags- und Genehmigungsverfahrens bei der KV
- Projektmanagement inklusive Vertragsmustern für Netzverbünde und Kooperationen
- Unterstützung bei prozessualen Ausarbeitungen und Absprachen im Netzverbund
- Bereitstellung einer IT-Plattform zur digitalen Vernetzung und Prozesssteuerung
- Schulung und Moderation von Workshops, virtuell oder vor Ort
- Marketing, Öffentlichkeits- und Gremienarbeit
Auf einen Blick
- Unterstützungsleistungen werden aus der Richtlinie heraus vergütet
- IVP-Netzwerkmanager in ganz Deutschland vor Ort
- Erfahrung aus 32 mit IVP aufgebauten Netzverbünden (Stand Oktober 2026)
In vier Schritten zum eigenen Netzverbund
Erstgespräch
Wir klären Ihre Ausgangslage und die Möglichkeiten in Ihrer Region.
Partner gewinnen
Wir sprechen passende Netzverbund- und Kooperationspartner an.
Antrag bei der KV
Wir übernehmen das komplette Antrags- und Genehmigungsverfahren.
Versorgung starten
Ihr Netzverbund nimmt die Arbeit auf, wir begleiten den Betrieb.
Häufige Fragen zur Gründung
Ihre Frage ist nicht dabei? Wir helfen Ihnen gern persönlich weiter.
Das sehen Sie auf unserer Karte der Netzverbünde. Gibt es in Ihrer Nähe bereits einen Verbund, ist ein Beitritt oft der schnellere Weg. Wir beraten Sie gern, was für Ihre Region sinnvoll ist.
IVP stellt Ihrem Netzverbund eine eigens für die Umsetzung der KSVPsych-Richtlinie entwickelte Behandlungs- und Kommunikationsplattform zur Verfügung. Sie ist webbasiert, sehr einfach zu bedienen und leitet Sie zuverlässig durch alle Prozessanforderungen der Richtlinie. Sie nutzen die Plattform zur Koordination und Versorgung aller im Rahmen der KSVPsych-Richtlinie von Ihnen versorgten Patienten. Kommunikation, Dokumentation und Koordination werden damit für Sie und Ihre Verbundpartner einfach und effizient. Für den Zugang genügt ein handelsüblicher Internetanschluss.
Ja. Optional können für bestimmte Patienten die Aufgaben der Koordination der Versorgung im Netzverbund gemäß § 10 KSVPsych-RL von qualifizierten Fachkräften oder von IVP übernommen werden:
- die Vernetzung mit anderen an der Versorgung des Patienten beteiligten Leistungserbringern
- das Nachhalten der Umsetzung des Gesamtbehandlungsplans
- die Vereinbarung von Terminen bei Leistungserbringern auf Basis des Gesamtbehandlungsplans
- das Führen von Gesprächen im Lebensumfeld des Patienten sowie die optionale Einbeziehung relevanter Bezugspersonen
- erforderlichenfalls der wöchentliche telefonische oder persönliche Kontakt mit dem Patienten und das Hinwirken auf Termintreue
- die Erarbeitung eines individuellen Rückmeldesystems mit dem Patienten
- die Kontaktaufnahme und der Austausch zur Anbahnung weiterer Leistungen und Hilfen für den Patienten
Über die Inanspruchnahme der Koordinationsleistung durch IVP entscheidet der Bezugsarzt oder -therapeut.
Nicht übernehmen kann IVP Hausbesuche gemäß § 10 Absatz 1 Nummer 4 KSVPsych-RL. Ist im Einzelfall absehbar, dass Hausbesuche notwendig sind, sollte die Koordination von vornherein an eine andere Person delegiert werden, zum Beispiel an einen Kooperationspartner vor Ort. Werden Hausbesuche erst im Verlauf der Behandlung notwendig, wird die Koordination nach Rücksprache mit dem Bezugsarzt oder -therapeuten auf eine andere Person übertragen.
Seit ihrer Einführung in die Regelversorgung im Oktober 2022 ist die ambulante Komplexbehandlung nach der KSVPsych-Richtlinie ein viel beachtetes Thema. Leistungserbringer möchten die neue Versorgungschance nutzen und stehen vor der Herausforderung, die Richtlinie und ihre Anforderungen umzusetzen.
Ausführliche Informationen finden Sie in unseren Hintergrundinformationen zur KSVPsych-Richtlinie.
Sie möchten einen Netzverbund gründen?
IVP hat in ganz Deutschland Netzwerkmanager vor Ort. Nehmen Sie zunächst Kontakt mit René Engelmann auf, unserem Experten für die KSVPsych-Richtlinie. Er beantwortet Ihre ersten Fragen und stellt den Kontakt zu Ihrer persönlichen Ansprechperson vor Ort her.
E-Mail: rengelmann@ivpnetworks.de
Telefon: +49 (0) 40 – 22 63 06 776