Laut Beschluss des G-BA startete am 1. Oktober 2022 die neue Richtlinie “KSVPsych”. Sie regelt die Anforderungen an die Versorgung von berufsgruppenübergreifenden Netzverbünden. Ziel der Richtlinie ist es, insbesondere schwer psychisch erkrankten Menschen mit einem komplexen psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf durch die Vernetzung aller an der Versorgung Beteiligter, besser, schnell und bedarfsgerecht zu helfen.
KSVPsych bietet Ihnen damit neue Gestaltungsmöglichkeiten in der Regelversorgung. Mit der Gründung eines Netzverbundes schließen sich verschiedene Behandler:innen sektorübergreifend zusammen: Ärzt:innen, Psychotherapeut:innen, sozialpsychiatrische Leistungserbringer:innen, stationäre Einrichtungen und andere Gesundheitsberufe.
IVP unterstützt Sie bei der Umsetzung der KSVPsych-RL in Ihrer Region.
IVP ist Ihr erfahrener Partner für die Umsetzung der KSVPsych-RL
Als Konsortialpartner der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein begann IVP bereits 2017 mit der erfolgreichen Umsetzung des Innovationsfondsprojektes NPPV – Neurologisch-psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung. NPPV gilt als eine Blaupause für die KSVPsych-Richtlinie. Strukturen und Prozesse wurden im großen Maßstab aufgebaut und dienten dem G-BA als Grundlage für die neue Versorgungsform:
Wir bieten Ihnen kompetente und pragmatische Unterstützung bei der Umsetzung der KSVPsych-Richtlinie. Auf Sie kommen keine Vorabkosten zu. Die Unterstützungsleistungen der IVP werden aus der Richtlinie heraus vergütet:
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