KSVPsych-Richtlinie umsetzen

Netzverbünde gründen

… viel einfacher, als Sie denken

Setzen Sie die neue G-BA-Richtlinie “KSVPsych” schnell und ohne großen Aufwand um

Laut Beschluss des G-BA startete am 1. Oktober 2022 die neue Richtlinie “KSVPsych”.  Sie regelt die Anforderungen an die Versorgung von berufsgruppenübergreifenden Netzverbünden. Ziel der Richtlinie ist es, insbesondere schwer psychisch erkrankten Menschen mit einem komplexen psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf durch die Vernetzung aller an der Versorgung Beteiligter, besser, schnell und bedarfsgerecht zu helfen.

KSVPsych bietet Ihnen damit neue Gestaltungsmöglichkeiten in der Regelversorgung. Mit der Gründung eines Netzverbundes schließen sich  verschiedene Behandler:innen sektorübergreifend zusammen: Ärzt:innen, Psychotherapeut:innen, sozialpsychiatrische Leistungserbringer:innen, stationäre Einrichtungen und andere Gesundheitsberufe.

IVP unterstützt Sie bei der Umsetzung der KSVPsych-RL in Ihrer Region.

IVP ist Ihr erfahrener Partner für die Umsetzung der KSVPsych-RL

Als Konsortialpartner der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein begann IVP bereits 2017 mit der erfolgreichen Umsetzung des Innovationsfondsprojektes NPPV – Neurologisch-psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung. NPPV gilt als eine Blaupause für die KSVPsych-Richtlinie. Strukturen und Prozesse wurden im großen Maßstab aufgebaut und dienten dem G-BA als Grundlage für die neue Versorgungsform: 

  • Über 14.000 Patient:innen in der Region Nordrhein haben teilgenommen.
  • Die Patient:innen wurden an mehr als 430 Praxisstandorten versorgt.
  • Ein Bezugsarzt/-therapeutensystem wurde in den ambulanten Netzwerken erfolgreich etabliert.
  • Hohe Zufriedenheit: Professionelles Netzwerkmanagement sowie die Unterstützung durch pragmatische IT-Prozesse wurden von den rund 400 Fachärzt:innen und 300 Psychotherapeut:innen als Erfolgsfaktoren
    durchweg positiv bewertet.

Wir bieten Ihnen kompetente und pragmatische Unterstützung bei der Umsetzung der KSVPsych-Richtlinie. Auf Sie kommen keine Vorabkosten zu. Die Unterstützungsleistungen der IVP werden aus der Richtlinie heraus vergütet:

AKTUELLES

16. März 2023
Es geht weiter: Zweiter Netzverbund in NRW genehmigt!
Der nächste Netzverbund, den wir gemeinsam mit Partnern aus dem NPPV-Projekt ins Leben gerufen haben, nimmt seine Arbeit in der Region Ruhrgebiet …
7. Dezember 2022
KSVPsych: Erster Netzverbund gegründet!
In Nordrhein-Westfalen gibt es seit heute den ersten Netzverbund, der die KSVPsych-Richtlinie umsetzen wird! Die Genehmigung durch die Kassenärztl…
22. November 2022
Willkommen auf unserer neuen Website
In ganz Deutschland sprechen wir aktuell mit Ärzt:innen, Therapeut:innen und anderen Leistungserbringern über die Umsetzungsmöglichkeiten der neuen…

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