Zum Hauptinhalt springen

Hintergrund­informationen

Die neue KSVPsych-Richtlinie

Was umfasst die KSVPSych-Richtlinie?

Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) gemäß § 92 Absatz 6b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) beschlossene KSVPsych-Richtlinie regelt die Anforderungen an die Ausgestaltung einer berufsgruppenübergreifenden, koordinierten und strukturierten Versorgung insbesondere für schwer psychisch erkrankte Versicherte mit einem komplexen psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf.

Sie umfasst auch Regelungen zur Erleichterung des Übergangs zwischen der stationären und der ambulanten Versorgung. Ziel der Versorgung nach der Richtlinie ist eine Verbesserung der Versorgung insbesondere von schwer psychisch erkrankten Patienten mit komplexem psychiatrischen, psychosomatischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf. Die Versorgung im Rahmen der KSVPsych-Richtlinie soll bei schwer psychisch erkrankten Patienten mit langfristigem Behandlungsbedarf die patientenindividuell notwendige Koordinierung der Versorgungsangebote gewährleisten. Sie soll hierbei eine bedarfsgerechte Behandlung sicherstellen und eine gezielte Überleitung in die Versorgung außerhalb dieser Richtlinie ermöglichen.

KSVPsych bietet insbesondere ambulanten Fachärzten und Psychotherapeuten damit neue Gestaltungsmöglichkeiten in der Regelversorgung: Mit der Gründung eines Netzverbundes schließen sich  verschiedene Behandelnde zusammen: Ärzte, Psychotherapeuten, sozialpsychiatrische Leistungserbringer sowie stationäre Einrichtungen und weitere relevante Versorgungsangebote außerhalb von SGB V.


Kernelemente der Versorgung

  1. Arbeit in einem regionalen Netzverbund
    Innerhalb einer Region schließen sich mind. sechs Ärzte unterschiedlicher Fachrichtungen und Psychotherapeuten zu einem sogenannten Netzverbund zusammen. Dieser Verbund schließt Kooperationen mit weiteren Leistungserbringern wie ambulanten psychiatrischen Fachdiensten, Krankenhäusern und weiteren Behandlern wie z.B. Ergo- oder Soziotherapeuten.
  2. Schneller Zugang zur Versorgung
    Die KSVPsych-RL sieht vor, dass Patienten  innerhalb von sieben Werktagen einen ersten Termin im Netzverbund erhalten. Auch die anschließende Differentialdiagnostik muss innerhalb von weiteren sieben Werktagen erfolgen.
  3. Gesamtbehandlungsplan
    Jeder Patient erhält einen Behandlungsplan, der Ziele und Maßnahmen festlegt. Mindestens zweimal pro Quartal wird in (virtuellen) Fallkonferenzen der Stand der Behandlungsziele überprüft und der Behandlungsplan ggf. angepasst.
  4. Bezugsarztsystem / Bezugstherapeutensystem
    Alle Patienten erhalten einen festen Ansprechpartner aus dem Netzverbund. Dieser steuert die Versorgung, erstellt den Behandlungsplan und koordiniert die Behandlungsschritte. Update: Mit Inkrafttreten der überarbeiteten Richtlinie können auch Fachärzte und Psychotherapeuten mit halbem Kassensitz die Bezugsrolle einnehmen.
  5. Koordination der Behandlung
    Die Bezugsärzte bzw. -therapeuten delegieren die Koordination der Behandlung an eine Person. Diese koordiniert daraufhin die Behandlung, d.h. vereinbart Termine, kümmert sich um die Termintreue, vernetzt sich mit an der Versorgung des Patienten beteiligten Berufsgruppen, steuert die Kommunikation im Behandlungsteam und behält die Umsetzung des Gesamtbehandlungsplans im Blick. Alle nicht-ärztlichen Koordinationsaufgaben können dabei von qualifizierten Fachkräften oder von IVP ausgeführt werden.

Anforderungen an den Netzverbund

  • Mindestens sechs Ärzte und Psychotherapeuten aus einer Region:
    • Mindestens zwei Fachärzte der Fachrichtungen „Psychiatrie und Psychotherapie“ und/oder „Psychosomatische Medizin und Psychotherapie“ und/oder „Nervenheilkunde“ oder „Neurologie und Psychiatrie“
    • Mindestens vier ärztliche oder psychologische Psychotherapeuten
  • Alle Netzverbundmitglieder verfügen über eine kassenärztliche Zulassung mit mindestens einem halben Versorgungsauftrag und stellen eine telefonische Erreichbarkeit sicher.
  • Der Verbund schließt Kooperationen mit weiteren Leistungserbringern in der Region:
    • mind. einer stationären psychiatrischen oder psychosomatischen Einrichtung
    • mind. einer Fachkraft für Ergotherapie, Soziotherapie oder Pflegefachperson
  • Die Netzverbundmitglieder schließen einen Vertrag und legen diesen ihrer Kassenärztlichen Vereinigung vor.
  • Der Verbund gewährleistet eine 24/7-Versorgungsmöglichkeit in Krisenfällen.
  • Die Mitglieder behandeln, dokumentieren und kommunizieren nach einheitlichen Standards:
    • Eingangssprechstunde innerhalb 7 Werktagen
    • differenzialdiagnostische Abklärung innerhalb 7 Werktagen
    • berufsgruppenübergreifende Fallbesprechungen 2x pro Quartal
    • Netzverbundtreffen, Qualitätszirkel
    • Fortbildungen innerhalb des Netzverbundes
  • Der Verbund verfügt über eine sichere IT-Infrastruktur:
    • Gesicherte elektronische Kommunikation innerhalb des Netzverbundes
    • Digital unterstützte regelbasierte Behandlungsprozesse
    • Zentrale Patientenakte im Netz mit Zugriff für alle involvierten Behandler

Extrabudgetäre Vergütung

Für die Abrechnungen der Leistungen im Rahmen der KSVPsych-Richtlinie wurden mehrere Gebührenordnungspositionen (GOP) in den neuen Abschnitt 37.5 des EBM aufgenommen.

Eine genaue Auflistung der Vergütung finden Sie in der Praxisinfo der Kassenärztlichen Bundesvereinigung KBV (PDF)


Teilnahmevoraussetzungen Patienten

  • Schwer psychisch Erkrankte mit einem komplexen psychiatrischen, psychosomatischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf:
    • Diagnose im Bereich F10–F99 nach Kapitel V der ICD-10-GM
    • GAF-Wert max. 50
  • Die Patienten müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

IVP bietet Ihnen Unterstützung zur Umsetzung der KSVPsych-Richtlinie

Bereits 2017 begann IVP als Konsortialpartner der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein mit der Umsetzung des Innovationsfondsprojekts NPPV – Neurologisch-psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung, der Blaupause für die KSVPsych-Richtlinie. Strukturen und Prozesse wurden im großen Maßstab aufgebaut und dienten dem G-BA als Grundlage für die neue Versorgungsform: Über 14.000 Patienten konnten im Rahmen des Innofondsprojekts in der Region Nordrhein an über 430 Praxisstandorten von verbesserten Versorgungsmöglichkeiten profitieren.

Darüber hinaus entwickeln und setzen wir in zahlreichen Regionen Deutschlands besondere Versorgungsverträge (Selektivverträge) zur strukturierten, komplexen Behandlung von psychisch Erkrankten um.

IVP bietet Ihnen

Wir sind Ihr erfahrener Partner und setzen mit Ihnen und für Sie die KSVPsych-Richtlinie um:

  • Aufbau von Netzverbünden
  • Operatives Management von Netzverbünden
  • Vertragsmanagement
  • Nutzung unserer etablierten Kommunikationsplattform zur unkomplizierten sektorübergreifenden Kommunikation und einfachen Steuerung der Prozessanforderungen

Ihre Vorteile

  • Bieten Sie eine bessere Versorgung in Netzwerken
  • Nutzen Sie die zusätzlichen, extrabudgetären Abrechnungsmöglichkeiten der neuen KSVPsych-Richtlinie
  • Durchbrechen Sie bestehende Grenzen zwischen Versorgungswelten, um mit gemeinsamer Netzwerkexpertise die Behandlungsqualität zu verbessern
Netzwerkmanager René Engelmann. Für unsere Versorger und Netzwerkpartner.
Sie wünschen weitere Informationen?

René Engelmann, unser Experte für die KSVPsych-Richtlinie, freut sich schon auf Ihre Ideen und Fragen.

Schreiben Sie uns: rengelmann[at]ivpnetworks.de oder rufen Sie uns an: 040 / 22 63 06 776

Sie möchten mehr über IVP erfahren?