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Netzverbund gründen

Wir machen es einfach zusammen

Das Rundum-Sorglos-Paket der IVP hilft Ihnen bei der Gründung eines Netzverbundes

Wir sind die Experten für die Umsetzung der KSVPsych-Richtlinie und bieten Ihnen alle notwendige Unterstützung bei der Gründung von Verbünden an:

  • Akquise / Direktansprache von Netzverbund- und Kooperationspartnern
  • Übernahme des kompletten Antrags- und Genehmigungsverfahrens bei der KV
  • Projektmanagement inkl. Bereitstellung von Vertragsmustern für Netzverbünde und Kooperationen
  • Unterstützung von prozessualen Ausarbeitungen und Absprachen im Netzverbund
  • Bereitstellung einer IT-Plattform zur digitalen Vernetzung und Prozesssteuerung
  • Schulung / Moderation von Workshops – virtuell oder vor Ort
  • Marketing, Öffentlichkeits- und Gremienarbeit

Was können wir für Sie tun?

Ich möchte eine persönliche Beratung zu den Möglichkeiten in meiner Region

Wir haben in ganz Deutschland IVP-Netzwerkmanager:innen vor Ort.
Nehmen Sie zunächst Kontakt auf zu René Engelmann, unserem Leiter Netzwerkmanagement. Er beantwortet Ihre ersten Fragen und stellt den Kontakt zu ihrer persönlichen Ansprechperson vor Ort her.
Schreiben Sie uns: rengelmann[at]ivpnetworks.de oder rufen Sie uns an: 040 / 22 63 06 776

Wir benötigen Hilfe bei der Digitalisierung unserer Zusammenarbeit

IVP stellt Ihrem Verbund eine eigens für die Umsetzung der KSVPsych-Richtlinie entwickelte einheitliche Behandlungs- und Kommunikationsplattform zur Verfügung.
Unsere KSVPsych-Plattform ist webbasiert, sehr einfach zu bedienen und leitet Sie zuverlässig durch alle Prozessanforderungen der Richtlinie. Sie nutzen die Plattform zur Koordination und Versorgung aller im Rahmen der KSVPsych-RL von Ihnen versorgten Patient:innen.
Kommunikation, Dokumentation und Koordination sind damit für Sie und Ihre Verbundpartner einfach und effizient.
Für den Zugang zur KSVPsych-Plattform wird lediglich ein handelsüblicher Internetanschluss benötigt. 
Klicken Sie hier und schauen Sie sich die Möglichkeiten der Plattform an.

Ich möchte mehr zur KSVPsych-Richtlinie erfahren

Seit ihrer Einführung in die Regelversorgung im Oktober 2022 ist die ambulante Komplexbehandlung im Rahmen der KSVPsych-RL ein vielbeachtetes Thema.
Leistungserbringer:innen möchten die neue Versorgungschance nutzen und stehen vor der Herausforderung, die Richtlinie und ihre Anforderungen umzusetzen.

Ich möchte nichtärztliche Koordinationsaufgaben delegieren

Optional können auch für bestimmte Patient:innen die Aufgaben der Koordination der Versorgung im Netzverbund gem. §10 KSVPsych-RL von qualifizierten Fachkräften oder IVP übernommen werden:

  • Die Vernetzung mit anderen an der Versorgung der jeweiligen Patient:innen beteiligten Leistungserbringer:innen 
  • Das Nachhalten der Umsetzung des Gesamtbehandlungsplans
  • Die Vereinbarung von Terminen bei Leistungserbringer:innen für die Patientin oder den Patienten auf Basis des Gesamtbehandlungsplanes
  • Das Führen von Gesprächen im Lebensumfeld der Patient:innen sowie die optionale Einbeziehung von relevanten Bezugspersonen
  • Erforderlichenfalls den wöchentlichen telefonischen oder persönlichen Kontakt mit der Patientin oder dem Patienten und das Hinwirken auf Termintreue
  • Erarbeitung eines individuellen Rückmeldesystems mit den Patient:innen
  • Kontaktaufnahme und den Austausch zur Anbahnung von weiteren Leistungen und Hilfen für die jeweilige Patientin oder den jeweiligen Patienten

Über die Inanspruchnahme der oben beschriebenen Koordinationsleistung durch IVP entscheidet der Bezugsarzt/-therapeut.
Von IVP nicht übernommen werden können Hausbesuche gemäß §10 KSVPsych-RL, Absatz 1, Punkt 4. Sollte im individuellen Behandlungsfall vorab absehbar sein, dass Hausbesuche notwendig sind, sollte von vornherein die Koordination an eine andere Person (z.B. einen Kooperationspartner vor Ort) delegiert werden. Werden im Laufe der Behandlung Hausbesuche notwendig, muss nach Rücksprache mit dem Bezugsart/-therapeuten die Delegation auf eine andere Person übertragen werden.

IVP – Ihr erfahrener Partner für die Umsetzung der KSVPsych-RL

IVP begleitet Fachärzte und Psychotherapeuten deutschlandweit bei der erfolgreichen Planung, Gründung und Umsetzung von Netzverbünden nach der KSVPsych-Richtlinie.

Der Erfolg zeigt sich klar: 23 von bundesweit 26 genehmigten Netzverbünden wurden mit Unterstützung von IVP aufgebaut (Stand November 2025). IVP freut sich über das Vertrauen von und die Zusammenarbeit mit derzeit:

  • über 600 Fachärzten und Psychotherapeuten aus 9 Bundesländern,
  • über 200 sozialpsychiatrischen Leistungserbringern (Ergotherapie, Soziotherapie, APP/PsychHKP) sowie
  • 24 Kliniken.

Mehr als 38.000 Patienten haben sich für die ambulante Komplexversorgung entschieden und profitieren von einer strukturierten, sektorenübergreifenden Zusammenarbeit.

Unsere Dienstleistung basiert auf dem Zusammenspiel aus engagiertem Netzwerkmanagement und einer leistungsstarken digitalen Plattform – eine Kombination, die wir bei IVP kontinuierlich weiterentwickeln, um unsere Kunden bestmöglich zu unterstützen.
Netzwerkmanager René Engelmann. Für unsere Versorger und Netzwerkpartner.
Sie möchten einen Netzverbund gründen oder wünschen weitere Informationen?

René Engelmann, unser Experte für die KSVPsych-Richtlinie, freut sich schon auf Ihre Ideen und Fragen.

Schreiben Sie uns: rengelmann[at]ivpnetworks.de oder rufen Sie uns an: 040 / 22 63 06 776